Verträge nach den FIDIC-Lieferbedingungen stellen die übliche ausländische Praxis dar, aufgrund welcher ein beträchtlicher Leistungs- und Lieferungs-umfang im Ausland durchgeführt wird. Der Anteil der Lieferungen nach diesen Bedingungen wächst bei uns an, vor allem im Zusammenhang mit den vorgelegten Ausschreibungen der Europäischen Bank bzw. der Weltbank, die diese Bedingungen als einen Bestandteil der Vertragsbedingungen zur Geltung bringen.
Bei den Lieferungen ins Ausland werden diese Bedingungen üblicherweise in solchen Fällen geltend gemacht, in welchen es um Lieferungen von Industrieanlagen geht, wo die Unterlagen wegen ihrer Kompliziertheit und ihres Umfanges von ausländischen Beratern vorbereitet werden.
Die eigentlichen FIDIC-Bedingungen sind sehr spezifisch und unterscheiden sich auch von den VOB- oder den BGB-Bedingungen, und zwar darum, weil sie ihren Ursprung in dem englischen Präzedenzrecht haben. Es ist vor allem der Text der nach diesen Bedingungen abgeschlossenen Verträge, der nicht unserer Praxis entspricht; unsere Lieferanten haben wegen der Rechts-sprache sowie den komplizierten Formulierungen ziemlich grosse Schwierigkeiten bei der Auslegung des Textes.
Eine ausführliche Erläuterung dieser Bedingungen ist ebenfalls in der Publikation über den Export von Bauarbeiten (Bauleistungen) enthalten.